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Flight Identification (FID)

Das ICAO-Dokument „8168-OPS/61 Volume I (Procedures for Air Navigation Services)” verlangt, dass Mode-S-Daten die FID enthalten müssen, um sicherzustellen dass der Bezug zwischen Flugplan und Radardaten vorhanden ist. Die FID muss dem Punkt 7 des ICAO-FIugplanes entsprechen:

Bei Flugzeugen mit Firmenrufzeichen besteht die FID aus drei Zeichen für den Flugzeugbetreiber, gefolgt von einem Identifizierungscode, z.B. KLM511, BAW213 oder LH651. Wird kein Firmenrufzeichen oder Flugplan verwendet, entspricht die FID der internationalen Registriernummer des Flugzeugs (der so genannten „Tail-Number“, die auch am Rumpf und an den Tragflächen angemalt ist), z. B. DEABC, GXXXX oder 4XBCD, jedoch ohne Bindestriche, Leerzeichen oder zusätzliche Nullen (auch wenn diese in der originalen „Tail-Number“ enthalten sind).