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Patentschrift

Deckblatt der Patentschrift mit kaiserlichem Adler, einem Eingangsstempel und einer Grafik des Radarprinzips
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Bild 1: Deckblatt der Patentschrift

Patentschrift

Der Gedanke, elektromagnetische Wellen zur Ortung von Schiffen auszunutzen, ist bereits 1904 von dem Düsseldorfer Ingenieur Christian Hülsmeyer in Deutschland, England und Frankreich als Patent angemeldet worden.

Am 30. April 1904 wurde beim kaiserlichen Patentamt unter der Nr. 165 546 das von Christian Hülsmeyer entwickelte „Verfahren, um entfernte metallische Gegenstände mittels elektrischer Wellen einem Beobachter zu melden“, patentiert.

In der Patentschrift findet man die Abbildung eines Dampfers, der mit Hilfe der Rückstrahlung ein entgegenkommendes Schiff feststellt. Auf dem Rhein durchgeführte Versuche hatten im Prinzip die Brauchbarkeit des Verfahrens ergeben. Zusätzlich zu diesem „Telemobiloskop“ (Fernbewegungsseher) wurde Hülsmeyer am 11. November 1904 ein Patent über die Entfernungsbestimmung durch Messung des Elevationswinkels erteilt.

Damit wurde die Geburtsstunde des Radarverfahrens durch Christian Hülsmeier bestimmt:

RAdio Detection

Patent DE165546: Verfahren, um metallische Gegenstände mittels elektrischer Wellen einem Beobachter zu melden. Angemeldet am 30. April 1904, veröffentlicht am 21. November 1905.

And Ranging

Patent DE169154: Verfahren zur Bestimmung der Entfernung von metallischen Gegenständen (Schiffen o. dgl.), deren Gegenwart durch das Verfahren nach Patent 165546 festgestellt wird. Angemeldet am 11. November 1904, veröffentlicht am 2. April 1906.

Eine erfolgreiche Demonstration auf dem Rhein bewies die technische Funktion des Verfahrens. Jedoch wurden aufgrund der Unzulänglichkeiten damaliger Hochfrequenzbauteile keine überragenden Reichweiten erzielt. Deshalb stieß das Verfahren erst einmal auf allgemeines Desinteresse.